Platzregeln des GC Westerwald


Platzregeln


Die bestehenden Platzregeln des GC Westerwald werden um folgende Platzregeln ergänzt.

1. Das Befahren der „Grünhügel“ mit den Trolleys oder Carts ist verboten.
2. Das Durchfahren der gesperrten Bereiche (zB. neben dem Grün der Spielbahn 5 und links des Grüns der Spielbahn 8) ist verboten.
3. Das Betreten der Biotope ist verboten.

 

Dies sind die aktuell gültigen Platzregeln

Aktuelle „ergänzende“ Platzregeln des GC Westerwald (Stand 01.04.2024)
 

Sonder- Platzregel für Kot von Wasservögeln

Behinderung durch Kot von Wasservögeln ist gegeben, wenn ein Ball auf einer kurz gemähten Fläche in einem solchem Umstand liegt oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist.

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Wasservögeln behandelt werden als

  • ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder
  • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist
  • Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Liegt der Ball auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich Kot von Wasservögeln auf der Spiellinie befindet.

Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

Die  v. a. „ergänzenden“ Platzregeln des GC Westerwald gelten bis auf gesonderte(n) Rücknahme/Widerruf.


Die Spielführer im GC Westerwald e. V.

Ergänzend zur LGV Hardcard gelten folgende Platzregeln:


4. Spielbahn 5 – Durchfahrt verboten

Es ist verboten mit einem Cart oder Trolley links am Grün 5 entlang zu fahren. Es ist der befestigte Weg zu benutzen.

Strafe für Verstoß gegen Platzregel 1 - 4:
Bei einem Lochwettspiel: Lochverlust
Bei einem Zählspiel: 2 Strafschläge

5. Regel 5.2 Üben auf dem Platz

Das Üben auf dem Übungsgrün neben Bahn 18 / vor dem Abschlag 1 ist erlaubt.

6. Regel 6 - Alternative zu Schlag und Distanzverlust für einen verlorenen Ball oder einen Ball im Aus

Im GC Westerwald e. V.  gilt die Musterplatzregel E-5 die es dem Spieler erlaubt, bei einem Ball im Aus (oder auch einem verlorenen Ball), die Stelle zu schätzen, an welcher der Ball ins Aus gegangen (oder verloren) ist. Durch diesen Punkt verläuft eine am Loch beginnende gedachte Linie. Der Spieler muss dann eine gleichweit vom Loch entfernte Stelle am Fairwayrand bestimmen, durch den ebenfalls eine gedachte Linie vom Loch aus verläuft. In dem Bereich zwischen diesen Linien, zuzüglich zweier Schlägerlängen nach außen, also Richtung Fairway (bei verlorenem Ball auch an der anderen Seite), darf der Spieler einen Ball mit zwei Strafschlägen nicht näher zum Loch als die geschätzte Stelle droppen.

Zur näheren Erläuterung der Platzregel 6 wird hier auf die Aushänge an der Infotafel im Clubhaus und auf der Internetseite des GC Westerwald e. V. unter der

Rubrik „Platzregeln / Platzregel 6“ verwiesen!

siehe separate Rubrik

Bitte beachten:

Platzregel 6 gilt nicht für DGV/LGV Verbandswettspiele und sonstige Ligawettspiele

7. Bestandteile des Platzes:

Steinhaufen und Findlinge sind integrierter Bestandteil des Platzes.

8. Ausrüstung:

Während einer Runde darf ein Spieler keine Schuhe tragen mit Spikes von beliebigem Aussehen, die ganz oder teilweise aus Metall hergestellt wurden, wenn dieses Metall mit dem Platz in Berührung kommen kann.

Strafe für Verstoß gegen Platzregel 8:
Eine Zuwiderhandlung wird als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen und führt zur Disqualifikation.



Das Ganze auch zum Download:







Golf-Club Westerwald e. V.
Steinebacher Straße
57629 Dreifelden
Telefon:  02666-8220
Telefax:  02666-8493
E-Mail:   sekretariat@gc-westerwald.de
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